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Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen
Wählen Sie die Dokumentenart und das Ende des betreffenden Geschäftsjahres: Das Tool nennt das Datum, bis zu dem aufzubewahren ist, die gesetzliche Grundlage und was sie für eine elektronische Archivierung bedeutet.
Die Berechnung läuft in Ihrem Browser: Nichts von Ihren Eingaben wird übermittelt oder gespeichert.
Aufbewahrungspflicht in der Schweiz: die Fristen in einer Tabelle
| Dokument | Dauer | Fristbeginn | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Buchungsbelege | 10 Jahre | Ende des Geschäftsjahres | Art. 958f OR |
| Geschäftsbücher | 10 Jahre | Ende des Geschäftsjahres | Art. 958f OR |
| Geschäftsbericht, Revisionsbericht | 10 Jahre, davon ein unterzeichnetes Papierexemplar | Ende des Geschäftsjahres | Art. 958f OR |
| MWST-Unterlagen | 10 Jahre | Ende der Steuerperiode | Art. 70 und 42 MWSTG |
| MWST-Unterlagen zu Immobilien | 20 Jahre | Ende der Steuerperiode | Art. 70 Abs. 3 MWSTG |
| Arbeitsanweisungen und Zugriffsprotokolle des elektronischen Archivs | So lange wie die Geschäftsbücher | Ebenso | Art. 4 und 8 GeBüV |
Belege elektronisch und revisionssicher aufbewahren
Papier ist nicht vorgeschrieben, ausser für Geschäftsbericht und Revisionsbericht. Ein gemeinsamer Ordner oder eine Festplatte genügt aber nicht: Ein veränderbarer Informationsträger ist nur zulässig, wenn das Archiv die Integrität der Dokumente gewährleistet, den Zeitpunkt ihrer Speicherung nachweist, dokumentiert ist und ein Protokoll der Zugriffe führt (GeBüV, Art. 8 und 9).
Der Leitfaden zu Aufbewahrung und elektronischer Archivierung erläutert diese Anforderungen und was Sie einen Anbieter fragen sollten.
FAQ
Häufige Fragen
Laufen die 10 Jahre ab dem Rechnungsdatum?
Nein, ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Beleg verbucht wurde. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist eine Rechnung vom März 2025 bis zum 31. Dezember 2035 aufzubewahren.
Dürfen Papieroriginale nach dem Scannen vernichtet werden?
Ja bei Buchungsbelegen, wenn Digitalisierung und Archiv der GeBüV entsprechen. Nein bei Geschäftsbericht und Revisionsbericht, von denen ein unterzeichnetes Exemplar Pflicht bleibt.
Und die 26 Jahre bei Immobilien?
Das Mehrwertsteuergesetz sieht 20 Jahre vor (Art. 70 Abs. 3 MWSTG). Die Zahl von 26 Jahren kursiert bei manchen Beratern als Sicherheitsmarge, nicht als gesetzliche Regel.
Deckt dieser Rechner HR-Dokumente oder Verträge ab?
Nein, nur die buchhalterischen und die MWST-Pflichten. Andere Fristen (vertragliche Verjährung, Sozialversicherungen) können verlangen, dass bestimmte Dokumente länger aufbewahrt werden.
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