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Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen

Wählen Sie die Dokumentenart und das Ende des betreffenden Geschäftsjahres: Das Tool nennt das Datum, bis zu dem aufzubewahren ist, die gesetzliche Grundlage und was sie für eine elektronische Archivierung bedeutet.

  • OR, GeBüV und MWSTG
  • Gesetzliche Grundlage zitiert
  • Stand 2026
  • Aktualisiert am

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Aufbewahrungspflicht in der Schweiz: die Fristen in einer Tabelle

DokumentDauerFristbeginnGrundlage
Buchungsbelege10 JahreEnde des GeschäftsjahresArt. 958f OR
Geschäftsbücher10 JahreEnde des GeschäftsjahresArt. 958f OR
Geschäftsbericht, Revisionsbericht10 Jahre, davon ein unterzeichnetes PapierexemplarEnde des GeschäftsjahresArt. 958f OR
MWST-Unterlagen10 JahreEnde der SteuerperiodeArt. 70 und 42 MWSTG
MWST-Unterlagen zu Immobilien20 JahreEnde der SteuerperiodeArt. 70 Abs. 3 MWSTG
Arbeitsanweisungen und Zugriffsprotokolle des elektronischen ArchivsSo lange wie die GeschäftsbücherEbensoArt. 4 und 8 GeBüV

Belege elektronisch und revisionssicher aufbewahren

Papier ist nicht vorgeschrieben, ausser für Geschäftsbericht und Revisionsbericht. Ein gemeinsamer Ordner oder eine Festplatte genügt aber nicht: Ein veränderbarer Informationsträger ist nur zulässig, wenn das Archiv die Integrität der Dokumente gewährleistet, den Zeitpunkt ihrer Speicherung nachweist, dokumentiert ist und ein Protokoll der Zugriffe führt (GeBüV, Art. 8 und 9).

Der Leitfaden zu Aufbewahrung und elektronischer Archivierung erläutert diese Anforderungen und was Sie einen Anbieter fragen sollten.

FAQ

Häufige Fragen

Laufen die 10 Jahre ab dem Rechnungsdatum?

Nein, ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Beleg verbucht wurde. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist eine Rechnung vom März 2025 bis zum 31. Dezember 2035 aufzubewahren.

Dürfen Papieroriginale nach dem Scannen vernichtet werden?

Ja bei Buchungsbelegen, wenn Digitalisierung und Archiv der GeBüV entsprechen. Nein bei Geschäftsbericht und Revisionsbericht, von denen ein unterzeichnetes Exemplar Pflicht bleibt.

Und die 26 Jahre bei Immobilien?

Das Mehrwertsteuergesetz sieht 20 Jahre vor (Art. 70 Abs. 3 MWSTG). Die Zahl von 26 Jahren kursiert bei manchen Beratern als Sicherheitsmarge, nicht als gesetzliche Regel.

Deckt dieser Rechner HR-Dokumente oder Verträge ab?

Nein, nur die buchhalterischen und die MWST-Pflichten. Andere Fristen (vertragliche Verjährung, Sozialversicherungen) können verlangen, dass bestimmte Dokumente länger aufbewahrt werden.

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