Ratgeber
Elektronische Signatur in der Schweiz: einfach, fortgeschritten, qualifiziert
In der Schweiz ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Die anderen Stufen bleiben überall nützlich, wo das Gesetz keine Schriftform verlangt. Dieser Ratgeber stellt die Stufen des ZertES vor, die Fälle, in denen die Schriftform verlangt ist, die anerkannten Anbieter und den Preis einer Signatur.
Die Stufen der elektronischen Signatur (Art. 2 ZertES)
Das ZertES (Gesetz vom 18. März 2016, SR 943.03) definiert vier Stufen der elektronischen Signatur und ein Siegel für Unternehmen. Jede Stufe übernimmt die Anforderungen der vorherigen und fügt weitere hinzu.
| Stufe | Definition (Art. 2 ZertES) | Übliche Abkürzung |
|---|---|---|
| Einfache elektronische Signatur | Bst. a: Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und zu deren Authentifizierung dienen | EES |
| Fortgeschrittene Signatur | Bst. b: ausschliesslich der Inhaberin oder dem Inhaber zugeordnet, ermöglicht deren Identifizierung, mit Mitteln erzeugt, die sie oder er unter alleiniger Kontrolle hält; jede nachträgliche Veränderung der Daten ist erkennbar | FES |
| Geregelte Signatur | Bst. c: fortgeschrittene Signatur, erstellt mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit, gestützt auf ein geregeltes, auf eine natürliche Person ausgestelltes und zum Zeitpunkt der Signatur gültiges Zertifikat | |
| Qualifizierte Signatur | Bst. e: geregelte Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht | QES |
| Geregeltes elektronisches Siegel | Bst. d: wie die geregelte Signatur, aber das Zertifikat ist auf eine UID-Einheit ausgestellt, zum Beispiel ein Unternehmen |
Ein qualifiziertes Zertifikat darf nur auf eine natürliche Person ausgestellt werden (Art. 8 ZertES). Eine Gesellschaft signiert also nicht selbst qualifiziert: Ihre Vertreterinnen und Vertreter signieren, jede und jeder mit dem eigenen Zertifikat. Um ein Dokument im Namen des Unternehmens zu kennzeichnen, sieht das ZertES das geregelte elektronische Siegel vor.
Ein letzter nützlicher Begriff: der qualifizierte elektronische Zeitstempel (Bst. j). Er bestätigt, dass Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlagen; er wird von einer anerkannten Anbieterin ausgestellt und mit einem geregelten elektronischen Siegel versehen.
Ist die digitale Unterschrift rechtsgültig? Wann sie der eigenhändigen gleichgestellt ist
Nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Abweichende gesetzliche oder vertragliche Regelungen bleiben vorbehalten. Zwei praktische Folgen:
- eine qualifizierte Signatur ohne qualifizierten Zeitstempel erfüllt die Bedingung von Art. 14 Abs. 2bis OR nicht;
- eine einfache (Klick, eingescanntes Bild Ihrer Unterschrift) oder fortgeschrittene Signatur ist keine eigenhändige Unterschrift im Sinne von Art. 14 OR. Sie kann als Beweismittel dienen, erfüllt aber kein Schriftformerfordernis.
Ausgangspunkt bleibt die Formfreiheit: Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Verlangt das Gesetz die Schriftform, muss der Vertrag die Unterschriften aller Personen tragen, die durch ihn verpflichtet werden (Art. 13 Abs. 1 OR), und die Unterschrift ist eigenhändig zu schreiben (Art. 14 Abs. 1 OR) oder als qualifizierte Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel zu leisten.
Vereinbaren die Parteien eine Form, die das Gesetz nicht verlangt, gilt die Vermutung, dass sie erst nach deren Erfüllung gebunden sein wollen (Art. 16 Abs. 1 OR). Lesen Sie Ihre AGB nochmals: Eine Schriftformklausel kann eine qualifizierte Signatur erforderlich machen.
Schriftform oder nicht: Praxisfälle im Unternehmen
Für ein Dokument ohne Formvorschrift genügt eine einfache oder fortgeschrittene Signatur; ihr Nutzen liegt im Beweis, den sie liefert. Eine qualifizierte Signatur mit Zeitstempel ist nur unerlässlich, wenn Gesetz oder Vertrag die Schriftform verlangen. Das sagen die Gesetzestexte zu gängigen Dokumenten.
| Dokument | Formerfordernis (Gesetzestext) | Passende elektronische Signatur |
|---|---|---|
| Offerte, Bestellung, Dienstleistungsvertrag ohne vorgeschriebene Form | Keine (Art. 11 Abs. 1 OR) | Einfach oder fortgeschritten, je nach Beweisbedarf |
| Arbeitsvertrag | Keine besondere Form, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt (Art. 320 Abs. 1 OR) | Einfach oder fortgeschritten |
| Konkurrenzverbot eines Arbeitnehmers | Verpflichtung «schriftlich» (Art. 340 Abs. 1 OR) | Qualifiziert mit qualifiziertem Zeitstempel |
| Abtretung einer Forderung, zum Beispiel an eine Factoring-Gesellschaft | Schriftliche Form (Art. 165 Abs. 1 OR) | Qualifiziert mit qualifiziertem Zeitstempel |
| Bürgschaft | Schriftliche Erklärung mit Höchstbetrag; öffentliche Beurkundung für natürliche Personen als Bürgen über 2000 Franken (Art. 493 OR) | Qualifiziert für die Schriftform; ersetzt die öffentliche Beurkundung nicht |
| Grundstückkauf | Öffentliche Beurkundung (Art. 216 Abs. 1 OR) | Eine elektronische Signatur der Parteien genügt nicht |
| Rechnung | Keine qualifizierte Signatur für die MWST verlangt (ESTV) | Keine Signatur erforderlich; Herkunft und Integrität müssen nachweisbar sein |
| Geschäftsbericht und Revisionsbericht | Schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren (Art. 958f Abs. 2 OR) | Die elektronische Fassung ersetzt das unterzeichnete Papierexemplar nicht |
Anerkannte Anbieter und kein Abkommen mit der EU
Nur anerkannte Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten stellen geregelte und qualifizierte Zertifikate aus. Die öffentliche Liste führt die Akkreditierungsstelle (Art. 5 Abs. 2 ZertES); die einzige akkreditierte Anerkennungsstelle ist die KPMG AG. Die am 13. August 2026 ausgestellte Schweizer Vertrauensliste zählt fünf Anbieterinnen:
- Swisscom (Schweiz) AG;
- SwissSign AG;
- DigiCert Switzerland AG;
- SIGN8 AG;
- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT), das seine Dienste nur der Verwaltung anbietet.
Eine Signaturplattform ist nicht zwingend eine anerkannte Anbieterin: Sie kann sich für Identifikation und Zertifikate auf eine solche stützen. Skribble, ein Zürcher Unternehmen, arbeitet zum Beispiel seit seiner Gründung 2018 mit Swisscom Trust Services.
Schweiz und Europäische Union: keine gegenseitige Anerkennung
Eine qualifizierte Schweizer Signatur ist nicht automatisch qualifiziert im Sinne des EU-Rechts (eIDAS), und umgekehrt: Das BAKOM hält fest, dass mit der EU kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geschlossen wurde. Ein Verhandlungsmandat wird seit dem 29. Januar 2025 vorbereitet, doch der Abschluss eines Abkommens vor Ende 2026 «erscheint derzeit als wenig wahrscheinlich».
Für einen Vertrag, der beidseits der Grenze unterzeichnet wird, wählen Sie einen Dienst, der über eine in beiden Regimen anerkannte Anbieterin läuft, oder vereinbaren Sie mit Ihrer Vertragspartei die akzeptierte Stufe. Skribble gibt an, Swisscom sei «the only European provider», der sowohl die Anforderungen von eIDAS als auch jene des ZertES erfülle: Das ist eine Aussage des Anbieters.
Qualifizierte elektronische Signatur: Identifikation und Preise
Um ein qualifiziertes Zertifikat auszustellen, muss die anerkannte Anbieterin Ihre Identität prüfen: Das Gesetz sieht vor, dass die antragstellende Person persönlich erscheint und den Nachweis ihrer Identität erbringt (Art. 9 Abs. 1 ZertES). Der Bundesrat kann vorsehen, dass auf das persönliche Erscheinen verzichtet wird (Art. 9 Abs. 4), und die Anbieterin kann die Identifikation an eine Registrierungsstelle delegieren, für die sie haftet (Art. 9 Abs. 6).
Beispiel publizierter Tarife: Skribble
Von Skribble für die Schweiz angegebene Preise am 27. September 2026, exklusive MWST:
| Angebot | Preis | Inhalt |
|---|---|---|
| Starter | CHF 0 | Bezahlung pro Signatur: CHF 3 pro fortgeschrittener Signatur (FES), CHF 5 pro qualifizierter Signatur (QES) |
| Team | CHF 23 pro Monat oder CHF 276 pro Jahr | Bis 20 Nutzerinnen und Nutzer, 72 FES- oder QES-Signaturen pro Jahr inbegriffen, unbegrenzt einfache Signaturen |
| Pro | CHF 36 pro Monat oder CHF 432 pro Jahr | 120 FES- oder QES-Signaturen pro Jahr, API-Integration |
| Scale | Auf Offerte | |
| Identifikation für die QES | CHF 22.50, einmalig |
Skribble gibt ein Hosting in der Schweiz an und bietet eine 14-tägige Testphase. Bei geringem Volumen ist die Bezahlung pro Signatur günstiger als ein Abonnement: Zehn qualifizierte Signaturen pro Jahr kosten im Angebot Starter CHF 50 exklusive MWST, ohne Identifikation.
E-Rechnungen: Die MWST verlangt keine qualifizierte Signatur
Eine E-Rechnung braucht für die MWST keine qualifizierte Signatur: Die ESTV sieht keine Notwendigkeit, sie zu verlangen. Seit dem 1. Januar 2018 verweist Art. 122 MWSTV für die Übermittlung und Aufbewahrung elektronischer Belege auf das Obligationenrecht und die GeBüV.
Um Herkunft und Integrität einer Rechnung nachzuweisen, nennt die ESTV die geregelte elektronische Signatur und das geregelte elektronische Siegel als besonders geeignet (Art. 2 Bst. c und d ZertES). Andernfalls gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Art. 81 Abs. 3 MWSTG).
Die Integrität der Belege wird auch durch die Art der Archivierung gewährleistet: Auf einem veränderbaren Informationsträger nennt die GeBüV digitale Signaturverfahren und den Zeitstempel unter den zulässigen Verfahren (Art. 9). Siehe unseren Ratgeber zur Aufbewahrung von Belegen und, zu den Rechnungsformaten, unseren Ratgeber zur E-Rechnung in der Schweiz.
Signatur prüfen, PDF signieren, E-ID
Um eine Schweizer elektronische Signatur zu prüfen, verwenden Sie den offiziellen Validator des Bundes, auf den das BAKOM verweist.
Ein PDF signieren
Wer das Bild seiner Unterschrift in ein PDF einfügt, erzeugt eine einfache Signatur. Für eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur nutzen Sie einen Dienst, der sich auf eine anerkannte Anbieterin stützt: Jede nachträgliche Änderung des Dokuments wird dann erkennbar. Brauchen Sie die Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift, prüfen Sie, dass die Signatur qualifiziert ist und einen qualifizierten Zeitstempel trägt.
Die E-ID
Das Gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) wurde in der Volksabstimmung vom 28. September 2025 angenommen. Laut dem Bundesamt für Justiz wurde die Einführung verschoben; seine Seite zum Gesetz nennt den aktuellen Zeitplan. Wir nennen hier weder ein Datum der Inbetriebnahme noch eine Rolle der E-ID bei der Identifikation für eine qualifizierte Signatur: Die konsultierten Texte erlauben das noch nicht.
Dossivio Signatur: die Signatur im Ablauf des Dossiers
Im Unternehmen gehört ein zu unterzeichnendes Dokument fast immer zu einem Dossier: ein Mandat, ein Vertrag, eine Zahlungsfreigabe. Dossivio Signatur integriert die Schweizer elektronische Signatur in die Dossier-Abläufe von Dossivio, damit das Dokument aus dem Dossier verschickt und die unterzeichnete Fassung dort mit den übrigen Belegen abgelegt wird.
Wie beim übrigen Dienst gibt eine berechtigte Person vor jedem Versand frei, und die Daten werden in der Schweiz gehostet; die Einzelheiten stehen auf unserer Seite Souveränität. Die Wahl der Signaturstufe richtet sich weiterhin nach dem Dokument, gemäss den oben beschriebenen Regeln.
FAQ
Häufige Fragen
Ist eine digitale Unterschrift in der Schweiz rechtsgültig?
Jede elektronische Signatur kann als Beweismittel dienen, und ein Vertrag unterliegt nur dann einer Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (Art. 11 OR). Doch nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem elektronischem Zeitstempel ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR): Sie braucht es, wo das Gesetz die Schriftform verlangt.
Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?
Eine geregelte elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht (Art. 2 Bst. e ZertES): eine fortgeschrittene Signatur, erstellt mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit, auf Grundlage eines Zertifikats, das eine anerkannte Anbieterin nach Prüfung der Identität auf eine natürliche Person ausgestellt hat.
Was ist das ZertES?
Das Bundesgesetz vom 18. März 2016 über die elektronische Signatur (SR 943.03), auf Französisch SCSE. Es ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft und definiert die Signaturstufen, die Zertifikate und die Anerkennung der Anbieterinnen.
Wie signiere ich ein PDF mit einer qualifizierten Signatur?
Über einen Dienst, der sich auf eine anerkannte Anbieterin stützt, nachdem Ihre Identität geprüft wurde. Für die Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift muss die Signatur einen qualifizierten Zeitstempel tragen; prüfen Sie die Datei anschliessend auf validator.admin.ch.
Ist eine qualifizierte Schweizer Signatur in der Europäischen Union gültig?
Nicht automatisch. Zwischen der Schweiz und der EU wurde kein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geschlossen, und das BAKOM hält ein Abkommen vor Ende 2026 für wenig wahrscheinlich. Für einen grenzüberschreitenden Vertrag nutzen Sie einen Dienst, der über eine in beiden Regimen anerkannte Anbieterin läuft, oder vereinbaren Sie mit Ihrer Vertragspartei die akzeptierte Stufe.
Was kostet eine qualifizierte elektronische Signatur bei Skribble?
Am 27. September 2026, exklusive MWST: CHF 5 pro qualifizierter Signatur ohne Abonnement (Angebot Starter), plus CHF 22.50 einmalig für die Identifikation. Die Angebote Team (CHF 23 pro Monat oder CHF 276 pro Jahr) und Pro (CHF 36 pro Monat oder CHF 432 pro Jahr) enthalten 72 beziehungsweise 120 fortgeschrittene oder qualifizierte Signaturen pro Jahr.
Quellen
- Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03), Fedlex
- Obligationenrecht, Art. 14 (Fedlex)
- BAKOM, Elektronische Signatur
- Schweizer Vertrauensliste der anerkannten Anbieterinnen (TSL)
- ESTV, Elektronische Signaturen (MWST)
- Skribble, Preise für die Schweiz
Quellen geprüft am 27. September 2026
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