Ratgeber
E-Rechnung in der Schweiz: eBill, Pflichten und was sich in Frankreich und Deutschland ändert
In der Schweiz verpflichtet kein Gesetz private Unternehmen, untereinander elektronische Rechnungen auszutauschen. Der Bund verlangt sie dennoch von seinen Lieferanten, eBill hat sich im E-Banking etabliert, und Frankreich wie Deutschland machen die E-Rechnung zwischen ihren Unternehmen zur Pflicht. Hier steht, was davon ein Schweizer KMU tatsächlich betrifft.
Gibt es eine E-Rechnungspflicht in der Schweiz?
Nein, nicht zwischen privaten Unternehmen. Das Mehrwertsteuergesetz sieht nur vor, dass der Leistungserbringer dem Leistungsempfänger «auf Verlangen» eine Rechnung ausstellt (Art. 26 Abs. 1 MWSTG), mit bestimmten Angaben (Abs. 2), ohne ein Format vorzuschreiben. Elektronische Belege sind unter den Bedingungen des Obligationenrechts und der GeBüV zugelassen (Art. 122 MWSTV, in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung).
Ein per E-Mail erhaltenes PDF kann also als Beleg dienen, wenn es die Angaben nach Art. 26 Abs. 2 MWSTG enthält und nach den Regeln der GeBüV aufbewahrt wird. Die ESTV verlangt auf E-Rechnungen auch keine qualifizierte elektronische Signatur: siehe unseren Ratgeber zur elektronischen Signatur.
Der Bund verlangt die E-Rechnung von seinen Lieferanten
Seit dem 1. Januar 2016 verlangt die Bundesverwaltung von ihren Lieferanten bei Verträgen über 5000 Franken eine E-Rechnung. Zwei Kanäle sind zugelassen:
- ein PDF per E-Mail an die Adresse der betreffenden Verwaltungseinheit (höchstens 25 MB, kostenlos);
- strukturierte Daten über einen Service-Provider: PostFinance, Swisscom sowie die untereinander vernetzten Anbieter ABACUS, io-market, PENTAG oder StepCom.
Seit dem 30. Juni 2023 nimmt die Bundesverwaltung keine PDF-Rechnungen mehr über Service-Provider entgegen: Auf diesem Weg werden nur noch strukturierte Daten angenommen.
eBill: was es ist und für wen
eBill ist die digitale Rechnung der Schweiz: Der Zahler erhält sie direkt in seinem E-Banking, dort, wo er bezahlt, prüft sie und gibt sie mit wenigen Klicks frei. Für wiederkehrende Rechnungen kann er eine Dauerfreigabe erteilen.
Die Infrastruktur stellt SIX bereit («powered by SIX»). Die eBill-Website nennt 4 Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer und 95 % der Schweizer Finanzinstitute als angeschlossen (Angaben der Betreiberin, abgerufen am 27. September 2026).
Für wen? Auf Zahlerseite für alle, die ihre Rechnungen im E-Banking begleichen. Auf Seite des Rechnungsstellers lohnt sich eBill vor allem, wenn man vielen solchen Zahlern Rechnungen stellt: etwa für Abonnemente, Mieten oder Mitgliederbeiträge. Der Rechnungssteller arbeitet über einen Netzwerkpartner, und eine QR-Rechnung kann als Grundlage für eine eBill dienen.
Bei der Software: KLARA erwähnt den Versand per eBill in seiner API; bexio bietet eine Drittanbieter-App an, «eBill von iomarket AG»; Proffix gibt an, erhaltene eBills in seinem Kreditorenmodul einzulesen.
PDF, QR-Rechnung, ZUGFeRD, XRechnung: die Unterschiede
Eine E-Rechnung im engeren Sinn ist eine Datei mit strukturierten Daten, die eine Software liest, ohne ein Bild interpretieren zu müssen. Ein PDF ist ein Layout: Es muss von Hand oder per Texterkennung gelesen werden, bevor die Daten in die Buchhaltung gelangen.
| Format | Was es ist | Für Software lesbare Daten | Status in Frankreich und Deutschland |
|---|---|---|---|
| Einfaches PDF | Layout der Rechnung | Keine, ohne das Dokument zu lesen | Keine E-Rechnung in Frankreich; «sonstige Rechnung» in Deutschland |
| PDF mit QR-Rechnung | PDF mit Zahlteil und Schweizer QR-Code | Zahlungsdaten (IBAN, Betrag, Referenz); Rechnungsnummer, Datum, MWST und Konditionen, wenn die Zeile //S1/ befüllt ist | Zahlungsstandard der Schweiz und Liechtensteins |
| ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) | Hybrides PDF: ein lesbares PDF und strukturierte Daten | Rechnungsinhalt, je nach Profil | In Deutschland als E-Rechnung zugelassen, ausser den Profilen MINIMUM und BASIC-WL |
| XRechnung | Datei mit strukturierten Daten (XML) | Rechnungsinhalt | In Deutschland als E-Rechnung zugelassen |
| eBill | Rechnung, die im E-Banking des Zahlers angezeigt wird | Im E-Banking; einige Business-Software liest sie ein | Schweizer Kanal |
Die europäische Norm EN 16931 ist der Massstab: In Deutschland muss eine E-Rechnung ihr entsprechen, namentlich als XRechnung oder als ZUGFeRD ab Version 2.0.1. In Frankreich hält die DGFiP fest, dass «ein einfaches, elektronisch versandtes PDF keine elektronische Rechnung im Sinne der Regelung ist».
Die QR-Rechnung bleibt in erster Linie ein Zahlschein, mit einigen optionalen Rechnungsdaten: siehe unseren Ratgeber zur QR-Rechnung. Um den Code einer erhaltenen Rechnung zu kontrollieren, können Sie mit unserem Tool die QR-Rechnung prüfen.
Frankreich: E-Rechnungspflicht seit dem 1. September 2026
Seit dem 1. September 2026 müssen «alle Unternehmen, unabhängig von Grösse und Rechtsform», die in den unten beschriebenen Geltungsbereich der Reform fallen, ihre E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform empfangen. Die Ausstellung folgt in zwei Schritten.
| Pflicht | Grossunternehmen und mittelgrosse Unternehmen (ETI) | KMU, Klein- und Kleinstunternehmen |
|---|---|---|
| Empfang von E-Rechnungen | 1. September 2026 | 1. September 2026 |
| Ausstellung von E-Rechnungen | 1. September 2026 | Spätestens 1. September 2027 |
| E-Reporting (Übermittlung der Daten) | 1. September 2026 | 1. September 2027 |
Geltungsbereich. Die E-Rechnung gilt für Umsätze, die (i) zwischen in Frankreich ansässigen Mehrwertsteuerpflichtigen getätigt werden, (ii) in Frankreich der Mehrwertsteuer unterliegen und (iii) für die die französischen Rechnungsregeln gelten. Für einen Kunden ausserhalb Frankreichs besteht keine E-Rechnungspflicht; der Rechnungssteller übermittelt jedoch die Daten des Umsatzes an die Steuerverwaltung: Das ist das E-Reporting (Art. 290 I CGI).
E-Reporting. Es betrifft in Frankreich ansässige steuerpflichtige Unternehmen für ihre Umsätze mit Privatpersonen oder ausländischen Unternehmen. Bestimmte ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich können ihm unterliegen, wenn der Umsatz als in Frankreich ausgeführt gilt und der Mehrwertsteuer unterliegt: meist Verkäufe an Nicht-Steuerpflichtige, etwa Fernverkäufe.
Was das für ein Schweizer KMU ändert
Ein Schweizer KMU ohne Niederlassung in Frankreich, das einem französischen Geschäftskunden Rechnung stellt, fällt nicht unter die E-Rechnungspflicht: Kriterium (i) ist nicht erfüllt. Der französische Kunde meldet den Einkauf im E-Reporting. Umgekehrt ist ein französischer Lieferant, der Ihnen Rechnung stellt, nicht verpflichtet, Ihnen eine E-Rechnung zu senden; er übermittelt die Daten des Umsatzes im E-Reporting.
Deutschland: E-Rechnung empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027 oder 2028
In Deutschland betrifft die Pflicht Umsätze zwischen «inländischen» Unternehmen, also solchen, die in Deutschland ansässig sind. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle eine E-Rechnung empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt. Die Ausstellung wird schrittweise Pflicht.
| Zeitraum | Wer noch eine «sonstige Rechnung» (Papier oder PDF) ausstellen darf |
|---|---|
| Bis 31. Dezember 2026 | Alle Unternehmen |
| Bis 31. Dezember 2027 | Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800 000 Euro sowie bestehende EDI-Verfahren |
| Ab 1. Januar 2028 | Niemand mehr: Die E-Rechnung wird zur Regel |
Ausnahmen: Rechnungen an Verbraucher, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und zahlreiche steuerfreie Leistungen. Zugelassene Formate: konform mit EN 16931, namentlich XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL.
Was das für ein Schweizer KMU ändert
Ein Unternehmen ist «inländisch», wenn sich sein Sitz, seine Geschäftsleitung oder eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland befindet. Ein Schweizer KMU, auf das nichts davon zutrifft, muss seinen deutschen Kunden also keine E-Rechnungen ausstellen. Ist es in Deutschland ohne feste Niederlassung für die Umsatzsteuer registriert, kann es dies laut BMF auf der Rechnung vermerken, um das Fehlen einer E-Rechnung zu begründen.
Strukturierte Eingangsrechnungen: was vorzubereiten ist
Nichts verpflichtet Ihre französischen oder deutschen Lieferanten, Ihnen ein strukturiertes Format zu senden. Ihre Fakturierungssoftware muss solche Formate für inländische Kunden jedoch künftig erzeugen: Rechnen Sie damit, welche zu erhalten, und bereiten Sie fünf Punkte vor.
- XML-Dateien annehmen. Eine XRechnung kann ohne PDF eintreffen; ohne Anzeigewerkzeug ist sie für Menschen schwer lesbar.
- Die Daten eines ZUGFeRD-PDF lesen, nicht seinen Text: Sie sind darin bereits strukturiert, ohne Texterkennung.
- Die Kontrollen beibehalten. IBAN des Lieferanten, Dubletten, Beträge, MWST: Ein strukturiertes Format erspart die erneute Erfassung, nicht Fehler oder Betrug.
- Die erhaltene Datei aufbewahren, mit den Integritätsgarantien der GeBüV: siehe unseren Ratgeber zur Aufbewahrung.
- Prüfen, was Ihre Software liest. Proffix gibt an, ZUGFeRD und eBill zu lesen; DeepO (Abacus-Umfeld) bevorzugt die Daten eines QR-Codes oder eines ZUGFeRD; Infoniqa ONE 200 liest ZUGFeRD 2.0 über ein separates Produkt, Infoniqa X.
Wie Sie den Eingang und die Erfassung dieser Rechnungen organisieren, unabhängig vom Format, zeigt unser Ratgeber zur Erfassung von Kreditorenrechnungen.
Was Dossivio tut
Dossivio Erfassung empfängt Ihre Lieferantenrechnungen per E-Mail, Portal oder Scan, ordnet sie dem richtigen Dossier zu, extrahiert die Daten, meldet Dubletten und IBAN-Änderungen und bereitet die Buchung für Ihre Buchhaltungssoftware vor. Eine berechtigte Person gibt vor jeder Zahlung frei, und die Daten werden in der Schweiz gehostet.
Dossivio ersetzt nicht die Beurteilung Ihrer Pflichten in Frankreich oder Deutschland durch eine Steuerfachperson.
FAQ
Häufige Fragen
Ist die E-Rechnung in der Schweiz 2026 Pflicht?
Nein, nicht zwischen privaten Unternehmen. Das MWSTG sieht vor, dass auf Verlangen des Kunden eine Rechnung ausgestellt wird (Art. 26), und lässt elektronische Belege zu (Art. 122 MWSTV). Die Bundesverwaltung hingegen verlangt seit dem 1. Januar 2016 von ihren Lieferanten die E-Rechnung bei Verträgen über 5000 Franken.
Was ist eBill?
Die digitale Rechnung der Schweiz: Der Zahler erhält sie in seinem E-Banking, prüft sie und gibt sie mit wenigen Klicks frei; für wiederkehrende Rechnungen ist eine Dauerfreigabe möglich. Die Infrastruktur stellt SIX bereit; der Rechnungssteller arbeitet über einen Netzwerkpartner.
Ist ein per E-Mail versandtes PDF eine E-Rechnung?
In der Schweiz kann ein PDF als Rechnung und als Beleg dienen, und die Bundesverwaltung nimmt es per E-Mail an. In Frankreich ist ein einfaches PDF keine elektronische Rechnung im Sinne der Reform. In Deutschland ist es eine «sonstige Rechnung», zulässig bis Ende 2026, oder bis Ende 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz bis 800 000 Euro.
Muss ein Schweizer KMU über eine zugelassene französische Plattform gehen?
Nicht, wenn es keine Niederlassung in Frankreich hat und französischen Geschäftskunden Rechnung stellt: Es fällt nicht unter die E-Rechnungspflicht, und der Kunde meldet den Einkauf im E-Reporting. Diese Lesart der FAQ der DGFiP sollte eine Steuerfachperson bestätigen, namentlich bei einer Registrierung für die französische Mehrwertsteuer.
Was ändert sich bei der E-Rechnung 2026?
Die Frist 2026 ist französisch: Seit dem 1. September 2026 empfangen die Unternehmen im Geltungsbereich der Reform ihre E-Rechnungen über eine zugelassene Plattform, und Grossunternehmen sowie mittelgrosse Unternehmen stellen sie aus. In Deutschland wird die Ausstellung 2027 und 2028 Pflicht. In der Schweiz ändert sich zwischen privaten Unternehmen nichts.
Gibt es in der Schweiz eine E-Rechnung wie in Deutschland (XRechnung, ZUGFeRD)?
Nein. In Deutschland bezeichnet «E-Rechnung» eine strukturierte Rechnung nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. In der Schweiz gilt zwischen Unternehmen keine vergleichbare Pflicht: Eine elektronische Rechnung kann hier ein PDF (mit oder ohne QR-Rechnung), eine eBill oder strukturierte Daten über einen Service-Provider sein.
Quellen
- Bundesrat, Medienmitteilung vom 8. Oktober 2014 zur E-Rechnung
- Eidgenössische Finanzverwaltung, E-Rechnung dem Bund zustellen
- MWSTG, Art. 26 (Fedlex)
- DGFiP, FAQ «Je découvre la facturation électronique», Fassung vom 01.09.2026 (auf Französisch)
- Bundesministerium der Finanzen, FAQ E-Rechnung
- eBill, offizielle Website
Quellen geprüft am 27. September 2026
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